Als Halter eines reinen Elektroautos stehen Ihnen Erlöse aufgrund der CO₂-Einsparungen des Fahrzeugs zu. Diese stammen aus Zahlungen der Mineralölkonzerne, die ihre CO₂-Emissionen ausgleichen müssen. Dazu kaufen sie unter anderem Zertifikate alternativer Kraftstoffe, wie Ladestrom. In Deutschland ist dies mit der sogenannten Treibhausgas (THG)-Quote geregelt. Durch uns können Sie daran teilhaben. Wir regeln die komplette Abwicklung mit den Behörden für Sie.
¹ Die Vermarktung der THG-Quote ist möglich solange der Fördermechanismus der Bundesregierung besteht (siehe § 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV).